Was die UKV auszeichnet
Die UKV (Union Krankenversicherung) bietet PZR-Flatrate ohne Limit und großzügige KFO-Leistungen bis 5.000€. Die schnelle Erstattungsstaffel erreicht bereits nach 3 Jahren unbegrenzte Erstattung.
Familien die PZR-Flatrate und starke KFO-Leistungen suchen. PZR-Empfehlung: Flatrate ohne Limit. Empfohlen für Kinder mit KFO-Bedarf (bis 5.000€).
Besonderheiten der UKV
Worauf Sie sich bei der UKV verlassen können.
UKV Tarife im Überblick
Wählen Sie den passenden Tarif für Ihre Bedürfnisse.
Tarif: ZahnPRIVAT 100
UKV Tarife im Detailvergleich
Alle Leistungen und Konditionen auf einen Blick.
| Leistung | ZahnPRIVAT 90 | ZahnPRIVAT 100 |
|---|---|---|
| Zahnersatz | 90% | 100% |
| Zahnbehandlung | 90% | 100% |
| Zahnreinigung | Flatrate | Flatrate |
| Bleaching | 180€/2J | 200€/2J |
| GOZ-Faktor | 3.5 | 3.5 |
| KFO Kinder | 90%, max. 5.000€ | 100%, max. 5.000€ |
| KFO Erwachsene | Nein | Nein |
| Aufbissschienen | 90% | 100% |
| Gesundheitsfragen | Ja | Ja |
| Sofortschutz | Nein | Nein |
| Erstattungsstaffel (max. pro Jahr) | ||
| Jahr 1 | 1.000€ | 1.000€ |
| Jahr 2 | 3.000€ | 3.000€ |
| Jahr 3 | 6.000€ | 6.000€ |
| Jahr 4 | Unbegrenzt | Unbegrenzt |
| Jahr 5+ | Unbegrenzt | Unbegrenzt |
| ab Preis | 16,94€/Monat | 20,73€/Monat |
| Details | Details | |
Stand: Februar 2026
Über die UKV
Hintergrundinformationen zum Versicherungsanbieter.
Kontaktdaten
Häufige Fragen zur UKV Zahnzusatzversicherung
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Tarife der UKV.
Die UKV bietet zwei ZahnPRIVAT-Tarife mit unterschiedlichen Erstattungssätzen. Der ZahnPRIVAT 90 erstattet 90% für Zahnersatz und Zahnbehandlung, der ZahnPRIVAT 100 erstattet 100%. Beide Tarife erstatten bis zum GOZ-Faktor 3.5, was auch für privatärztliche Abrechnungen ausreicht.
Beide Tarife beinhalten eine PZR-Flatrate ohne Limit, Bleaching-Zuschüsse (180 Euro beim Tarif 90, 200 Euro beim Tarif 100 innerhalb von zwei Jahren) und Kieferorthopädie für Kinder bis maximal 5.000 Euro. Aufbissschienen werden entsprechend dem gewählten Prozentsatz erstattet: 90% beim ZahnPRIVAT 90 und 100% beim ZahnPRIVAT 100.
Prüfen Sie vor dem Abschluss, ob Sie häufige PZR-Behandlungen oder KFO-Leistungen für Kinder benötigen — die UKV bietet hier besonders umfassenden Schutz mit hohen Budgets.
Der Basistarif ZahnPRIVAT 90 kostet ab 16,94 Euro monatlich für junge Erwachsene. Der Premiumtarif ZahnPRIVAT 100 mit voller Erstattung liegt bei 20,73 Euro pro Monat. Diese Preise gelten für das niedrigste Eintrittsalter.
Die Beiträge steigen mit dem Eintrittsalter und werden bei allen Versicherten regelmässig an die gestiegenen Gesundheitskosten angepasst. Der Unterschied zwischen den Tarifen beträgt etwa 4 Euro monatlich, was sich bei grösseren Behandlungen durch die höhere Erstattung schnell amortisiert.
Vergleichen Sie die Tarife anhand Ihrer erwarteten Behandlungskosten über mehrere Jahre, um die wirtschaftlich beste Wahl zu treffen.
Die UKV verzichtet auf klassische Wartezeiten, begrenzt aber die Erstattung in den ersten drei Jahren. Im ersten Jahr erhalten Sie maximal 1.000 Euro, im zweiten Jahr 3.000 Euro und im dritten Jahr 6.000 Euro. Diese Staffelung schützt den Anbieter vor Sofortleistungen unmittelbar nach Vertragsabschluss.
Ab dem vierten Versicherungsjahr entfällt die Begrenzung komplett — das ist eine der schnellsten Leistungsstaffeln am Markt. Viele Mitbewerber erreichen die unbegrenzte Erstattung erst nach fünf Jahren. Die UKV bietet hier einen deutlichen Zeitvorteil.
Planen Sie grössere Behandlungen wie Implantate oder umfangreichen Zahnersatz wenn möglich ab dem vierten Vertragsjahr, um von der unbegrenzten Erstattung ohne Obergrenze zu profitieren.
Sie können Rechnungen über die App "Mein GesundheitsManager" für iOS und Android einreichen. Alternativ senden Sie die Unterlagen per E-Mail an service-leistung@ukv.de oder per Post an Union Krankenversicherung AG, 66099 Saarbrücken. Die App ist kostenlos verfügbar.
Die digitale Einreichung über App oder E-Mail beschleunigt die Bearbeitung erheblich — Erstattungen erfolgen häufig innerhalb von 7 bis 10 Tagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Die App ermöglicht zudem eine direkte Nachverfolgung des Bearbeitungsstatus und zeigt den aktuellen Bearbeitungsstand.
Stellen Sie sicher, dass alle Rechnungen den genehmigten Heil- und Kostenplan sowie die durchgeführten Leistungen vollständig enthalten, um Rückfragen zu vermeiden.
Ja, bei beiden UKV Tarifen müssen Sie Gesundheitsfragen beantworten. Die UKV fragt nach Ihrem aktuellen Zahnstatus, laufenden oder geplanten Behandlungen und fehlenden Zähnen. Die Fragen sind vergleichsweise detailliert.
Fehlende Zähne können zu Zuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen, abhängig von der Anzahl und der Art der Lücken. Bereits begonnene oder vom Zahnarzt empfohlene Behandlungen werden in der Regel nicht mitversichert. Eine vollständige und ehrliche Beantwortung ist entscheidend für späteren Versicherungsschutz.
Lassen Sie sich vor dem Abschluss von Ihrem Zahnarzt bestätigen, dass keine Behandlungen angeraten oder geplant sind, um Ablehnungen oder Leistungsausschlüsse zu vermeiden.
Ja, beide UKV Tarife bieten eine PZR-Flatrate ohne Limit. Die Erstattung erfolgt im Rahmen der jährlichen Erstattungsgrenze unbegrenzt. Es gibt kein separates PZR-Budget — die Erstattung läuft über die allgemeine Jahresobergrenze.
Das bedeutet konkret: Sie können beliebig viele professionelle Zahnreinigungen pro Jahr durchführen lassen, solange Sie innerhalb der Jahresobergrenze bleiben. Bei zwei PZR-Behandlungen zu je 100 Euro erhalten Sie 200 Euro erstattet — ohne separate PZR-Budgetierung. Viele Zahnärzte empfehlen zwei PZR-Behandlungen pro Jahr.
Nutzen Sie die PZR-Flatrate regelmässig, um langfristig teure Folgebehandlungen durch Karies oder Parodontitis zu vermeiden und Ihre Zahngesundheit zu schützen.
Die Kündigung erfolgt schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt in der Regel zwei Jahre. Senden Sie die Kündigung per Post oder E-Mail an die UKV.
Bei Beitragserhöhungen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Anpassung. Das Versicherungsjahr beginnt mit dem Datum Ihres Vertragsabschlusses, nicht zwingend am Jahresanfang. Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen für das genaue Datum.
Prüfen Sie vor einer Kündigung alternative Tarife oder einen internen Tarifwechsel — häufig lassen sich so Kosten senken, ohne den Versicherungsschutz aufzugeben und Altersrückstellungen zu verlieren.
Ja, die UKV ist unsere Vollschutz-Empfehlung für professionelle Zahnreinigung. Beide ZahnPRIVAT-Tarife bieten eine PZR-Flatrate ohne Limit — Sie können beliebig viele Zahnreinigungen pro Jahr durchführen lassen. Im Gegensatz zur vigo (reiner Vorsorge-Tarif) bietet die UKV zusätzlich bis zu 100% Zahnersatz.
Die PZR-Flatrate ist besonders wertvoll für Versicherte mit erhöhtem Parodontitis-Risiko, die 3-4 PZR-Termine pro Jahr benötigen. Mit festen PZR-Budgets (z.B. 200€) wäre das oft nicht vollständig abgedeckt.
Einen detaillierten Vergleich aller PZR-Tarife finden Sie auf unserer Vergleichsseite für Zahnreinigung.
Ja, die UKV ist unser Premium-Tipp für Kinder. Beide ZahnPRIVAT-Tarife bieten KFO-Erstattung für Kinder bis 5.000 Euro — das ist eine der höchsten KFO-Erstattungen am Markt. Der ZahnPRIVAT 100 erstattet 100%, der ZahnPRIVAT 90 erstattet 90%.
Besonders wertvoll bei KIG-Stufen 1–2 (leichte Fehlstellungen), die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden. Die Kosten für eine Zahnspange liegen hier häufig bei 2.000–5.000€ — mit der UKV erhalten Sie bis zu 100% davon erstattet.
Einen detaillierten Vergleich aller Kinder-Tarife finden Sie auf unserer Vergleichsseite für Kinder.